Dienstag, 29. März 2011

Das Hindenburgufer und das Naturschutzrecht

"Hallo Felix ,was schleppst Du denn da für dicke Bücher herum?"  "Na , ich wollte mal nachschlagen , ob hier
in meinem zu Hause jeder machen kann , was er will. Eigentlich gehört das Hindenburgufer doch allen. Man würde doch die Zugspitze auch nicht so verkaufen oder die Lüneburger Heide."   "Na ja Felix, eigentlich hast Du ja Recht, aber nach Anstand und Moral geht es ja nun nicht immer, vor allem wenn das große Geld oder die Interessen weniger Mächtiger oder Reicher im Spiel sind."   "Ja, siehst Du. und darum wollt  ich mal gucken, ob mein zu Hause nicht durch das Gesetz geschützt ist. Außerdem denke ich mal , daß viele Menschen sich hier auch wohlfühlen.
Der Nobelpreisträger Konrad Lorenz hat mal gesagt , daß eine  verbaute Landschaft zu Schädigung der Seele führt."  " Ja, Felix und was hast Du denn nun herausgefunden  bei Deinem Studium der Umweltgesetze ?"  "Ja, das sieht gar nicht so schlecht aus. Also nach den Unterlagen der Stadt Kiel ist die Wasserfläche vor dem Hindenburgufer Nord ein gesetzlich geschützter Lebensraum. Im Landes - und Bundesnaturschutzgesetz steht , dass das die Meeresflächen vor dem Hindenburgufer Nord gesetzlich geschützt sind, weil  sie für die Gesunderhaltung meiner Unterwasserheimat unverzichtbar sind.
" Ja ,ok , aber dann gibt man einer grossen Umweltorganisation 10 000 Euro als Spende und dann darf hier gebaut werden. Das ist neulich in Mecklenburg- Vorpommern auch schon passiert ,als man die neue russische Erdgasleitung durch Seegrasfelder legen wollte."
"Ja aber es gibt auch noch die Schleswig- Holsteinische Biotop-Verordnung und da steht drin , daß die Algen-und Seegrasfelder meiner Heimat, die Muschelriffe und Sandflächen auch geschüzt sind. Ich glaube doch, daß einige Leute sich ganz schön warm anziehen müssen, wenn sie meine Heimat einfach wegbaggern wollen."  " Felix, ich wünsche Dir , und ich glaube , da bin ich nicht alleine , ganz viel Glück "